Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins DJK Westfalia Welper

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden Anfang April des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

BeitragsklasseMitgliedsformBeitragshöhe
Beitragsklasse-01Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren60,-€ / Jahr
Beitragsklasse-02Erwachsene über 18 Jahre90,- € / Jahr
Beitragsklasse-03Schiedsrichter gem. Beschluss00,- € / Jahr
Beitragsklasse-04Elternteil + Kinder90,- € / Jahr
Beitragsklasse-05Familienbeitrag mit Kindern120,- € / Jahr
Beitragsklasse-06Azubis, Ersatzdienstleistende, Studenten60,- € / Jahr
Beitragsklasse-07Rentner / Pensionäre50,- € / Jahr
Beitragsklasse-08Rentnerehepaare (beide Rentner)70,- € / Jahr
  1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 06 -09 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
  3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 06 -09.
  4. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes NRW (lsb NRW), die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom lsb NRW festgelegten Sätze.
  5. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung Anfang April eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.
  6. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 30.04. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Es ist zurzeit keine Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
  7. Bei Mahnungen können Mahngebühren von Euro 2,- pro Mahnung erhoben werden.
  8. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. kommt eine Kürzung des Beitragssatzes in Höhe von max. 50% zur Anwendung.
  9. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
  10. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagen Erhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetzgespeichert.

§ 4 Vereinsaustritt

Bei Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitgliedes im Laufe des Jahres besteht seitens des Vereins keine Beitragsrückzahlpflicht.

§ 5 Vereinskonten

Sparkasse Hattingen
BLZ 430 510 40 – Kontonr. 000 3000 239 – IBAN DE69 1040 0003 0002 39

oder

Volksbank Sprockhövel
BLZ 452 615 47 – Kontonr. 121 299 600 – IBAN DE21 4526 1547 0121 2996 00